Sanierungsmaßnahmen

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann oftmals abgewandt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass die drohende Insolvenz erkannt und geeignete Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden.

Die Sanierung bietet die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wieder herzustellen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn nicht bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.

Maßnahmen gegen den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung müssen rechtzeitig ergriffen werden. Dabei sind unternehmensspezifische Eigenschaften und Besonderheiten zu berücksichtigen.

Maßnahmen gegen die Zahlungsunfähigkeit


- Sanierungskredite
- Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen

Maßnahmen gegen die Überschuldung


- Rangrücktritte
- Forderungsverzicht
- Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital
- Auflösung stiller Reserven

Im Hinblick auf die individuellen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls bedarf es jedoch regelmäßig einer eingehenden Prüfung der in Frage kommenden Lösungsmöglichkeiten.